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BGH, 07.02.1979 - IV ZB 90/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Berufungsfrist - Versäumung einer Frist auf Grund der Krankheit eines Rechtsanwalts - Verschuldenszurechnung für das Fehlverhalten von Angestellten eines Prozessbevollmächtigten - Pflicht zur Vergabe von ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1979, 374
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.09.1975 - VIII ZB 30/75
Einmonatige Berufungsfrist - Pflicht des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 07.02.1979 - IV ZB 90/78
Die vom Oberlandesgericht zur Begründung angeführte Entscheidung BGH VersR 1975, 1149 betraf einen anderen, nicht vergleichbaren Sachverhalt.
- BGH, 16.01.1980 - IV ZB 211/79
Vertretung eines erkrankten Prozessbevollmächtigten
Bei Anwendung der von dem Prozeßbevollmächtigten der Beklagten zu fordernden Sorgfalt hätte er jedenfalls dafür sorgen müssen, daß in dem Augenblick, als sich die Erkrankung verschlimmerte, ein Vertreter vorhanden war oder das Büropersonal sich an einen solchen wenden konnte; bereits darin, daß dies nicht geschehen ist, liegt ein Verschulden des Anwalts (vgl. hierzu BGH VersR 1978, 667; siehe auch BGH VersR 1973, 317 und 1979, 374).